In Kooperation mit Avocat Marie- Anne Buron
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Gesellschaften, ob es sich nun um Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) oder um Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) handelt.
Zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Gesellschaftsrechts gehört nicht nur das Erstellen von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen, sondern auch die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern/Geschäftsführern gegenüber der Gesellschaft, gegenüber den Steuerbehörden, etc. Insbesondere beim Ausscheiden aus der Gesellschaft ergeben sich vielfach rechtliche Probleme, deren praxisorientierte Lösung für die Beteiligten von größter Wichtigkeit ist.
Ein wesentlicher Anwendungsfall für das Gesellschaftsrecht sind Unternehmensnachfolgeregelungen. Kernpunkt ist in der Regel die Beteiligung von Mitarbeitern oder Familienangehörigen an dem Unternehmen. Gerade in diesem Bereich sind individuelle, auf den jeweiligen Fall abgestimmte Lösungen notwendig. Dabei ist nicht nur die Auswahl der passenden Unternehmensform maßgeblich, vielmehr müssen auch eventuell bereits bestehende oder geplante Regelungen in anderen Rechtsgebieten, z.B. erbrechtliche Verfügungen oder Vorsorgeverfügungen, in die Überlegungen mit einbezogen werden. Nur so kann ein stimmiges Konzept entstehen, das den Fortbestand des Unternehmens sichert.
Auch internationale Belange, z.B. der Umgang mit der englischen Limited oder, gerade hier im Grenzbereich, mit luxemburgischen oder französischen Gesellschaften, gehört zu meinem Tätigkeitsbereich. Hier arbeite ich mit französischen oder luxemburgischen Kollegen zusammen, wenn dies zur bestmöglichen Vertretung des Mandanten erforderlich ist.
Kontakt