Kanzlei Dr. Palzer Avocat BuronIn Kooperation mit Avocat Marie- Anne Buron

Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht regelt die Rechtsverhältnisse der Gesellschaften, ob es sich nun um Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH, AG) oder um Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) handelt. 
 
Zu meinem Dienstleistungsangebot im Bereich des Gesellschaftsrechts gehört nicht nur das Erstellen von Gesellschafts- und Geschäftsführerverträgen, sondern auch die Beratung und Vertretung von Gesellschaftern/Geschäftsführern gegenüber der Ge­sellschaft, gegenüber den Steuerbehörden, etc. Insbesondere beim Ausscheiden aus der Gesellschaft ergeben sich vielfach rechtliche Probleme, deren praxisorientierte Lösung für die Beteiligten von größter Wichtigkeit ist.
 
Ein wesentlicher Anwendungsfall für das Gesellschaftsrecht sind Unternehmens­nachfolgeregelungen. Kernpunkt ist in der Regel die Beteiligung von Mitarbeitern oder Familienangehörigen an dem Unternehmen. Gerade in diesem Bereich sind individuelle, auf den jeweiligen Fall abgestimmte Lösungen notwendig. Dabei ist nicht nur die Auswahl der passenden Unternehmensform maßgeblich, vielmehr müssen auch eventuell bereits bestehende oder geplante Regelungen in anderen Rechtsge­bieten, z.B. erbrechtliche Verfügungen oder Vorsorgeverfügungen, in die Überlegun­gen mit einbezogen werden. Nur so kann ein stimmiges Konzept entstehen, das den Fortbestand des Unternehmens sichert.
 
Auch internationale Belange, z.B. der Umgang mit der englischen Limited oder, ge­rade hier im Grenzbereich, mit luxemburgischen oder französischen Gesellschaften, gehört zu meinem Tätigkeitsbereich. Hier arbeite ich mit französischen oder luxem­burgischen Kollegen zusammen, wenn dies zur bestmöglichen Vertretung des Man­danten erforderlich ist. 
 
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