In Kooperation mit Avocat Marie- Anne Buron
Unternehmensnachfolge
Nähert sich der Inhaber eines Unternehmens dem Rentenalter oder plant er aus anderen Gründen den Ausstieg aus dem Unternehmen, stellt sich die Frage der Weiterführung des Unternehmens: Gibt es in der Familie eine geeignete Person? Sind Mitarbeiter an der Übernahme interessiert? Oder soll ein unternehmensfremder Dritter das Unternehmen übernehmen?
Schon aus der Vielzahl der möglichen Varianten der Nachfolger ergibt sich, dass im Bereich der Unternehmensnachfolge individuelle, auf den jeweiligen Fall abgestimmte Lösungen notwendig sind, die alle relevanten Rechtsfragen berücksichtigen. Regelmäßig sind gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche und arbeitsrechtliche Belange in Einklang zu bringen, oftmals, gerade bei einer Unternehmensnachfolge in der Familie, sind auch erbrechtliche Belange zu berücksichtigen. Auch eventuell bereits bestehende Regelungen, z.B. erbrechtliche Verfügungen oder Vorsorgeverfügungen, sind in die Überlegungen mit einzubeziehen.
Konkret werden in diesem Zusammenhang oft Fragen nach der passenden Gesellschaftsform aufgeworfen, auch die Haftungsübernahme und die Übernahme der Arbeitsverhältnisse sind regelmäßig ein Thema. Das zu übertragende Unternehmen sollte darüber hinaus aus rechtlicher (und steuerlicher/betriebswirtschaftlicher) Sicht geprüft werden, um seine Werthaltigkeit festzustellen (Stichwort Due Diligence).
Je nach Fallgestaltung kann auch die Anfertigung eines Darlehensvertrages notwendig werden, und natürlich sind auch die rechtlichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Unternehmens (z.B. handelsrechtliche Vorgaben oder Vorgaben der Handwerksordnung) zu beachten. Über diese wirtschaftsrechtlichen Gesichtspunkte hinaus müssen mitunter auch erbrechtliche und familienrechtliche Fragen einbezogen werden: Übernimmt z.B. eines der Kinder des Unternehmensinhabers das Unternehmen, ist zu gewährleisten, dass die gewünschte Regelung auch erbrechtsfest ist, d.h., dass die anderen Erben bzw. erbrechtliche Verpflichtungen mit bedacht werden.
Gerne erarbeiten wir mit Ihnen ein stimmiges Konzept, das den reibungslosen Übergang des Unternehmens sichert. Wenn Sie sich eine Zusammenarbeit mit uns vorstellen können, kontaktieren Sie uns bitte unter 0681 94011000 oder
kanzlei(at)kanzlei-palzer.de
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