Avocat BuronIn Kooperation mit Avocat Marie- Anne Buron

Deutsch-Französisches Recht

In Zusammenarbeit mit Maître Marie-Anne Buron bieten wir auch Beratung und Vertretung in deutsch-französischen Rechtsangelegenheiten an, sowohl in Frankreich als auch in Deutschland. Maître Buron vertritt unsere Mandanten in Frankreich und vor französischen Gerichten  und Behörden, Frau Rechtsanwältin Dr. Palzer oder Frau Rechtsanwältin Berger in Deutschland und vor deutschen Gerichten und Behörden.
 
Das Spektrum der Rechtsprobleme, die sich im grenznahen Bereich ergeben können, ist breit gefächert und reicht von erbrechtlichen Problemen über arbeits- und gesellschaftsrechtliche Themen bis hin zur Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen des jeweils anderen Staates. 
 
Zunächst muss oftmals das anwendbare Recht bestimmt werden, d.h. es ist die Frage zu klären, ob deutsches oder französisches Recht anwendbar ist. Danach bestimmt sich dann, welche Rechtsanwältin zuständig ist. Inhaltlich bearbeiten wir auch grenzüberschreitend die Tätigkeitsbereiche Wirtschaftsrecht (Arbeitsrecht, Unternehmensnachfolge, Gesellschaftsrecht, gewerbliche Schutzrechte, Werberecht); Medien und IT-Recht (Medien und Kunst, IT-Recht, Internet und e-commerce) und natürlich das allgemeine Zivil- und Vollstreckungsrecht.
 
Treten steuerrechtliche Fragen auf, arbeiten wir mit einer im deutsch-französischen Bereich spezialisierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zusammen.
 
Weitere Einzelheiten zu der rechtlichen Beratung und Vertretung in Frankreich finden Sie auf der Seite von Maître Buron: http://www.buron-avocat.fr